Es gibt keine Auskünfte vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zu einer gesetzlichen Änderung der Zulassungsvorschriften:
In Antwort auf: Auf eine Rückfrage beim Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), ob die Anregungen vom KBA umgesetzt wurden, beispielsweise Untersuchungen einzuleiten und ggf. die Typenzulassungen zu ändern, gab es keine qualifizierte Antwort. Der zuständige Beamte wollte sich am 14. März 2007 nicht „über eventuell notwendige oder nicht notwendige gesetzliche Maßnahmen“ äußern.
Dies geht aus einem Artikel bei der Readers Edition vom 06.04.2007 hervor:

http://www.readers-edition.de/2007/04/06...en-angeklagten/ | |