Kummerkasten
Schatzi

Beiträge: 1

12.07.2007 18:36
HDI bezhalt nicht bei einem nachgewiesenen Wildunfall

Hallo ich bin zwar noch ganz neu hier aber ich hoffe hier kann mir vielleicht jemand weiter helfen.
es geht um folgendes: meine freund hate letzes Jahr anfang april einen wildunfall mit seiner bimota. er kam mit ca 70 um die kurve und hitner der kurve staden 3 rehe auf der straße. er hat versucht auszuweichen hat ein reh dabei aber noch mit der fußraste und dem schu berührt und hat dann die kurve nicht mehr bekommen und ist ab in wald und is frontal auf einen baum gefahren.
er hat mit sehr viel glück überlebt und "nur" einen splitterbruch im arm und diverse prellungen gehabt.
soweit so gut. die HDI hat sich von anfang an geweigert zu bezahlen, erst wurde vorgeworfen es sei kein wildunfall woraufhin wir die haare welche am motorrad waren an die HDI geschickt haben. weiterhin wurde sich geweigert und noch nicht einmal ein gutachter bereit gestellt.
somit haben wir uns um einen gutachter gekümmert, der uns einen totalschaden und wildschaden bestätigt hat.
weiterhin keine regung von seiten der HDI.
das ganze lief nun nur noch über einen anwalt.
zuletz war dann ein ombutsmann bei uns. so das ganze zieht sich jetz seit über einem jahr hin!!
nun kam heute ein bnrief vom ombutsman das die HDI es irgendwie geschafft hat sich aus der affäre zu ziehen und sie wird nicht bezahlen!!
ich kann das leider nich genauer erklären da ich diesen brief noch nich gelesen hab sondern mein freund mir vorhin nur kurz bescheid gesagt hat.
vielleicht noch zur erläuterung er fährt seit er 16 ist motorrad also seid mittlerweile 6 jahren unfallfrei und wirklich vorsichtig und umsichtig!

nun meine frag wie kann das angehen?? eine versicheurng die damit wirbt immer zu helfen, weigert sich bei einem erwiesenen wildunfall mit einem mototrrad zu zahlen und kommt damit auch noch durch??
entschuldigt den langen text habs schon so kurz wie möglich gefasst. ich hoffe mir kann jemand weiter helfen oder hatte ähnliche probleme damit man sich gegebenenfalls zusammenschließen kann
lg Steffi

Michael Lenzen

Beiträge: 328


12.07.2007 20:30
RE: HDI bezhalt nicht bei einem nachgewiesenen Wildunfall

Hallo Steffi,

wende Dich doch einfach mal an unseren Justiziar Carsten Hoenig. Der ist Spezialist in Sachen Verkehrsrecht und (natürlich!) Motorradfahrer. Ich denke, er kann Euch weithelfen. Hier die Kontaktdaten:
Carsten R. Hoenig
Pestalozzistr. 66
10627 Berlin
Tel. 030/31014650
Fax 030/31014651
hoenig@kanzlei-hoenig.de

Viel Erfolg!

Michael Lenzen, 1. Vorsitzender BVDM;
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