Staatsanwaltliche Ermittlungen wegen BMW Motorrad Integral-ABS eingestellt (10.03.2008)
Der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft München I vom 10. März 2008 scheint zu belegen, dass die im Falle des Integral-ABS vorliegende Kausalitätsproblematik (aufgrund des spezifischen Fehlermanagements des Integral-ABS) der Münchener Strafverfolgungsbehörde offenbar keine andere Wahl ließ, als das Verfahren einzustellen. Mehr noch: Sie dazu veranlasste, noch nicht untersuchte Unfälle, die während des Ermittlungsverfahrens bekannt wurden, gar nicht untersuchen zu lassen! Dasselbe gilt auch für etwaige zukünftige Unfälle.
Original-Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft München I: