![]()
Der BVDM klagt gegen Fahrverbote nur für Motorradfahrer.
BVDM prüft weitere rechtliche Schritte bei der Sperrung der L 1152 im Landkreis Sonneberg
Im Erörterungstermin des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Meiningen am 23.Juni 2026 hat das Gericht eine vorläufige Einschätzung mitgeteilt, wonach die Begründung des Landkreises Sonneberg für die Streckensperrung ausreiche und die Gefahrenabwehr im vorliegenden Fall voraussichtlich Vorrang vor den Grundrechten der Motorradfahrer habe. Für den BVDM war Streckensperrungsexperte Michael Wilczynki vor Ort, der sich intensiv mit der ganzen Materie beschäftigt hatte. Nach seiner Einschätzung, die der Vorstand teilt, ist die Einschätzung des Gerichtes nicht überzeugend. Der Bundesverband der Motorradfahrer wird den schriftlichen Beschluss abwarten und erwägt, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.
Bei dem Erörterungstermin handelte es sich um eine vorläufige Bewertung im Eilverfahren, nicht um eine Entscheidung in der Hauptsache.
Der Landkreis sperrt seit vergangenem Jahr an Wochenenden während der Motorradsaison einen Abschnitt der L1152 für alle Motorradfahrer. Begründet wird dies mit Unfällen, die durch unangepasste Geschwindigkeit einzelner Motorradfahrer entstehen. Auch Rechtsanwältin Christina Frühe, von der Kanzlei GÖHMANN Rechtsanwälte, die den Termin für den BVDM wahrgenommen hat, macht deutlich, dass nicht abschließend geklärt ist, ob mildere Mittel ausreichend geprüft wurden. Der BVDM ist sicher, dass es durchaus Maßnahmen zur Unfallreduzierung gibt, die der Kreis nicht oder nicht ausreichend geprüft hat.
Der BVDM hat dazu eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht.