BVDM schaltet die Kommunalaufsicht ein

Mit dem Kreistagsbeschluss vom 26.01.2024 steht fest: Im Landkreis Holzminden sollen Motorrad-Fahrverbote erlassen werden. Geplant waren die Maßnahmen ab dem 1. April. Im Kreis wird dieses Projekt als „Pilotprojekt“ bezeichnet. Im Kreistag sitzen auch namhafte Landespolitiker des Landes Niedersachsen. So Christian Meyer (Grüne), der niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Sein Ministerium hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit dem Pilotprojekt beauftragt (1).

Vor diesem Hintergrund sind die Motorradfahrverbote, die der Landrat von Holzminden im Auftrag des Kreistages umzusetzen hat, keine „Provinzangelegenheit“. Diese Maßnahmen aus Holzminden könnten landesweite – und über den Bundesrat – bundesweite Bedeutung erlangen.

Daher nimmt der BVDM – in seiner Funktion als Interessensvertretung der Motorradfahrer – die politischen Bestrebungen im Landkreis Holzminden sehr ernst und widmet diesen entsprechende Aufmerksamkeit.

Um dieses Thema nicht nur politisch zu bearbeiten (2), hat der BVDM eine renommierte Berliner Rechtsanwaltskanzlei  für Verwaltungsrecht (3) mit der juristischen Wahrung der Interessen der Motorradfahrer beauftragt.

Anwälte haben bereits am 28. Februar Akteneinsicht beantragt 

Der Bundesverband der Motorradfahrer hat am Mittwoch, 28. Februar, beim Landkreis Holzminden Akteneinsicht in die Dokumente rund um das Pilotprojekt Motorradlärm, mit dem die Deutsche Umwelthilfe beauftragt wurde, beantragt (4). Der Verband will die vom Kreistag im Rahmen der Beschlussvorlage 112/23 beschlossenen Maßnahmen prüfen und benötigt dazu Einblick in diese Unterlagen.

Auf diesen Antrag hat das Landratsamt mit einem Schreiben vom 12.03.2024 geantwortet, zu einer Vorlage von Dokumenten oder der Gewährung von Akteneinsicht kam es bislang nicht.

Zweites anwaltliches Schreiben am 26. März

In einem zweiten Schreiben verlangt der BVDM nochmals Akteneinsicht, insbesondere die im Rahmen der Vorbereitung der anvisierten Maßnahme „Pilotprojekt Motorradlärm“ erhobenen Werte, erstellten Gutachten und erfolgte Korrespondenz zur behaupteten Lärmbelastung. Dies mit einer Fristsetzung bis zum 5. April 2024 und dem Hinweis, den Anspruch auf Informationszugang notfalls gerichtlich mit einem Antrag nach § 123 VwGO geltend zu machen. 

Pressemitteilung des Landkreises: Keine Fahrverbote ab dem 1. April

Am 28. März erscheint eine Pressemeldung des Landkreises, mit der Ankündigung, dass das „Pilotprojekt Motorradlärm nicht am 1. April startet. Begründet wird dies damit (Zitat) „dass das Niedersächsische Wirtschafts- und Verkehrsministerium als oberste Straßenverkehrsbehörde einige Fragen zum Projekt aufgeworfen hat, die noch geklärt werden müssen“ (Zitat Ende) (5) und (6).

 

Kommunalaufsicht des Landes Niedersachsen eingeschaltet

Der BVDM hat am 3. April per anwaltlichem Schreiben die zuständige Kommunalaufsicht eingeschalten. Das ist in diesem Fall das Innenministerium des Landes Niedersachsen. Die Anwälte des BVDM halten es für dringend erforderlich, dass die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises in die Prüfung der Rechtmäßigkeit bezüglich der oben genannten Beschlussvorlage (Kreistagsbeschluss vom 26.01.2024) einbezogen wird.

Anmerkungen:

(1) Der Nachweis der Beauftragung der DUH findet sich in diesem Schreiben:  

Antrag der DUH Pilotprojekt Holzminden

(2) Der BVDM betreibt intensive Medienarbeit, er ist in intensivem Austausch mit  Politikern und er organisiert ebenfalls Protestveranstaltungen vor Ort.

(3) Mit Erlaubnis der Kanzlei: Dr. Gerhard Michael, Rechtsanwälte GÖHMANN & Partner,                                                                 Wirtschaftskanzlei in Berlin | Göhmann Rechtsanwälte (goehmann.de)

(4) Die Pressemeldung findet sich hier: 

Pressemeldung BVDM fordert Akteneinsicht

(5) Alle Details finden sich in dem Artikel von Michael Lenzen: https://bvdm.de/aktuelles-und-veranstaltungen/streckensperrungen/artikel/Aufgeschoben_Holzminden.php

(6) Die Pressemeldung des Landkreises Holzminden findet sich hier:

Pressemeldung Landkreis Holzminden - Streckensperrung nicht zum 1. April